Seminar
Zeit
Beginn: Montag um 18.00 Uhr mit gemeinsamen Abendessen
Ende: Donnerstag nach dem Frühstück
Ort
Kloster Haydau
In der Haydau 2
34326 Morschen
Leitung
Friedel Schramm
Allgemeinen Teilnehmerbedinungen
1. Vertragsschluss
Die Anmeldung ist die verbindliche Erklärung des / der Teilnehmer/in, auf Grundlage der Ausschreibungen und dieser Teilnahmebedingungen an den Veranstaltungen teilnehmen zu wollen. Die Anmeldung kann ausschließlich in der Form durchgeführt werden, die in der jeweiligen Ausschreibung vorgegeben ist. Mit Absendung der verbindlichen Erklärung entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Teilnahmevertrages. Der verbindliche Vertrag kommt erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung zustande. Bei Minderjährigen ist eine Anmeldung nur durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch alle sorgeberechtigten Personen möglich. Wird die Anmeldung von einer sorgeberechtigten Person abgegeben, ist damit zugleich die Erklärung verbunden, weitere sorgeberechtigte Personen (soweit vorhanden) zu vertreten. Ausschlaggebend für die Minderjährigkeit ist das Alter des Reisenden zum Zeitpunkt der Anmeldung.
2. Teilnahmebeschränkung
An der Veranstaltung kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Eventuelle Einschränkungen oder bevorrechtigte Personen sind angegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch an der Teilnahme ist nicht gegeben.
3. Teilnahmebeitrag
Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb von 5 Banktagen auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu überweisen, sofern in der Ausschreibung kein davon abweichender Zahlungstermin genannt ist. Vor Beginn der Veranstaltung muss der gesamte Beitrag überwiesen sein. Ein Antrag auf Ratenzahlung, auf dessen Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht, ist mit Abgabe der verbindlichen Anmeldung zu stellen. Ist der Teilnahmebeitrag nicht bis zum Zahlungstermin einbezahlt bzw. liegt bis zu diesem Termin keine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung vor, hat der Teilnehmer keinen Anspruch darauf, an der Veranstaltung teilzunehmen. Er ist gleichwohl verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu erstatten, wenn es dem Veranstalter nicht gelungen ist, den freiwerdenden Platz mit Teilnehmern von einer eventuell vorhandenen Warteliste zu besetzen.
4. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter bemüht sich um eine gewissenhafte Vorbereitung. Er sorgt für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Er bemüht sich um die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erringung der Leistungen. Der Veranstalter behält sich Änderungen bei der Ausführung der Veranstaltung vor, insbesondere hinsichtlich des Begleitpersonals, der Unterkunft und einzelner Veranstaltungspunkte, soweit dabei der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
5. Stornierung der Teilnahme
Die Stornierung einer Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Auch bei Nichtteilnahme kann der Veranstalter Ersatz für Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Teilnahmebetrag unter Abzug der evtl. ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen des Veranstalters. Der Veranstalter kann diesen Anspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung pauschalieren: - bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Gesamtpreises - bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises - bis 8 Tage vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises - ab dem 3. Tag vor Vertragsbeginn oder bei Nichteintritt der Reise 100 % des Gesamtpreises Sollten nachweisbare Mehrkosten angefallen sein, können diese ebenfalls in Rechnung gesteilt werden. In jedem Fall bleibt es dem / der Teilnehmer/in unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter keine oder geringe Kosten entstanden sind. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer eigenen Reiserücktrittsversicherung, die sich an den in dieser Vorschrift genannten Erstattungsbeträgen orientiert.
6. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die angebotene Veranstaltung nicht durchzuführen, insbesondere aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss, bei höherer Gewalt, und bei Ausfall des Betreuungspersonals. Bereits einbezahlte Teilnahmebeiträge werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind.
7. Aufsicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernimmt der Veranstalter ab dem offiziellen Beginn der Veranstaltung und bis zur Übergabe der minderjährigen Teilnehmer an den Sorgeberechtigten nach Beendigung der Veranstaltung. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich insoweit, dem Veranstalter mit Übergabe der Minderjährigen aktuelle Kommunikationsdaten zu übermitteln, unter denen sie ortsungebunden erreichbar sind. Während der Veranstaltung kann den Teilnehmern festgelegte Zeit für selbständige Unternehmungen eingeräumt werden, die sie ohne Aufsicht in einem im Vorfeld abgestimmten zeitlichen und räumlichen Rahmen frei gestalten dürfen.
8. Verhalten während der Maßnahme
Der Veranstalter gestaltet die Maßnahme entsprechend seiner Satzung mit christlichen Inhalten und Lebensformen. Die Teilnehmer/in verzichtet deswegen auf die Mitnahme und den Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Rauschmitteln und auf die Vornahme von sexuellen Handlungen. Mit Abschluss des Teilnehmervertrages erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass Gegenstände und Stoffe, die gegen diese Regelung verstoßen bzw. deren Mitnahme in der Ausschreibung ausdrücklich untersagt worden ist, von den Aufsichtspersonen eingezogen und vernichtet werden dürfen. Eine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung eingezogener Gegenstände übernimmt der Veranstalter nicht.
9. Pflichtverletzung
Verletzt der / die Teilnehmer/in seine / ihre vertraglichen Pflichten und / oder werden Anordnungen nicht befolgt, kann es zum Ausschluss des Teilnehmers durch den Veranstalter kommen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Bestimmungen den sich daraus ergebenden Schaden von dem / der Teilnehmer/in bzw. dessen / deren Erziehungsberechtigten ersetzt zu verlangen. Bei Minderjährigen haften die Sorgeberechtigten. Im Falle eines Ausschlusses von der Veranstaltung, obliegt es den Sorgeberechtigten, den / die Minderjährige/ n zeitnah und auf eigene Kosten von der Veranstaltung abzuholen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Veranstaltung im Ausland stattfindet. Eine Erstattung des Veranstaltungspreises bei Ausschluss von der Veranstaltung findet nicht statt.
10. Haftung
Für abhanden gekommene Gepäckgegenstände und Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
11. Bildaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt sich der / die Teilnehmer/in bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung Bildaufnahmen auch von ihr / ihm gemacht werden und dass diese für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden können. Sollte ein berechtigtes Interesse daran bestehen, dass Bilder nicht veröffentlicht werden, muss dies schriftlich vor Beginn dem Veranstalter mitgeteilt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Maßnahme die Aufnahme von Teilnehmern durch andere Teilnehmer zu untersagen und insoweit, sollte sich der entsprechende Teilnehmer nicht an ausgesprochene Verbote halten, die elektronischen Geräte einzuziehen, die zur Aufnahme von Bild- und Tonaufnahmen geeignet sind. Eine Haftung für eingezogene elektronische Geräte findet insoweit nicht statt.
12. Datenschutz
Datenspeicherung: Mit der Anmeldung erklärt sich der / die Teilnehmer/in bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass die durch die Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten des / der Teilnehmer/in durch die Veranstalter dauerhaft elektronisch gespeichert und zu eigenen Zwecken verwendet werden dürfen. Teilnehmerliste: Mit der Anmeldung erklärt sich der / die Teilnehmer/in bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer in Form einer Teilnehmerliste allen Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt werden. Über die Weitergabe der Teilnahmeliste an die Teilnehmer hinaus, werden Daten an Dritte nicht weitergegeben.
13. Versicherungen
Der / die Teilnehmer/in bzw. bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten verpflichten sich, für die Durchführung der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, mit der die Risiken der Veranstaltung abgedeckt sind und bei der sich die Haftpflichtversicherung verpflichtet, auf das Enthaftungsprivileg des § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB zu verzichten. Der / die Teilnehmer/in bzw. bei minderjährigen Teilnehmern die Sorgeberechtigten verpflichten sich, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung entsprechend § 5 dieser allgemeinen Teilnehmerbedingungen wird empfohlen.